Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungender
ASP Germany GmbH Zur Verwendung gegenüber Unternehmern
Stand: November 2023
§ 1 Allgemeines
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne der § 310 Abs. 1 BGB.
- Unsere sämtlichen Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen; diese sind Bestandteil aller unserer Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge über Warenlieferungen und sonstige Leistungen, auch in laufender Geschäfts- verbindung. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns aus- drücklich widersprechen. Die Annahme unserer Lieferung oder Leistung gilt als Aner- kennung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
- Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedin- gungen nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
§ 2 Angebote, Preise, Rücktritt vom Vertrag
- Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Bestellungen des Käufers bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen An- nahme (Auftragsbestätigung). Diese kann innerhalb laufender Geschäftsbeziehung durch die auftragsgemäße Lieferung der Ware ersetzt werden.
- Die vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Auftrag zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben. Umsatzsteuer wird zusätzlich in gesetzlicher Höhe berechnet. Unsere Preise schließen Verpackung, Transportkosten und Transportversi- cherungen ein.
- Erhöhen sich unsere Einstandspreise aus Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben (z.B. behördliche Maßnahmen, Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten), sind wir be- rechtigt, den Preis entsprechend zu ändern, es sei denn, der vereinbarte Preis wurde aus- drücklich als Festpreis bezeichnet.
222-13 - ASP-Germany GmbH – Lebacher Straße 4 DE-66113 SAARBRÜCKEN
- Nachträgliche Änderungen der Bestellung auf Veranlassung des Käufers werden be- rechnet.
- Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Umstände bekannt werden, aus denen sich eine Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder der Vermögensverhältnis- se des Käufers ergibt und der Käufer trotz Aufforderung unter Setzung einer angemes- senen Frist zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist. Sol- che Umstände im vorgenannten Sinn sind insbesondere Wechsel- und Scheckproteste, Nichtdiskontierfähigkeit von Wechseln sowie Pfändungsmaßnahmen.
§ 3 Lieferung
- Es gelten die jeweils vereinbarten Lieferzeiten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung; Letzteres gilt nicht bei einem ausdrücklich vereinbarten Fixgeschäft.
- Maßgeblich für die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit ist der Zeitpunkt des Bereit- stellens der Ware am Bestimmungsort.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht zu vertretender, unvorhersehbarer Ereignisse, die die Lieferung wesentlich er- schweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, rechtmäßige Aussperrung – berechtigen uns, die Lieferungen bzw. Leis- tungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hin- auszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Wir werden den Käufer so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit der Liefe- rung und deren voraussichtliche Dauer informieren.
Wenn die Verzögerung länger als drei Kalendermonate andauert, ist der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nach Ablauf dieser Frist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Soweit darüber hinaus im Falle unseres Verschuldens Schadensersatzansprüche bestehen, gilt § 6.
- Wir sind auch ohne Einverständnis des Käufers zu Teillieferungen und -leistungen be- rechtigt, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Wird nach zulässig erfolgter Teilliefe- rung die Lieferung des Restes aus von uns nicht zu vertretenden Gründen unmöglich, bleibt es bei der Teillieferung; im Übrigen gilt Ziffer 5. entsprechend.
- Versandweg und -mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, unserer Wahl überlas- sen. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Erfolgt der
Abruf nicht oder ist die Versendung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen unmög- lich, so sind wir berechtigt, die Ware für den Käufer und auf dessen Kosten und Gefahr nach eigenem Ermessen zu lagern.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehal- ten.
- Alle Rücksendungen müssen vorab schriftlich mit uns vereinbart werden; die Rücksen- dekosten hat der Käufer zu übernehmen.
§ 4 Zahlungen
- Alle Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu erfolgen. Es gelten zusätzlich die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.
- Schecks gelten nicht als Barzahlung; zu ihrer Annahme besteht keine Verpflichtung.
- Wir sind berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen mit 8 Prozentpunkten über dem je- weiligen Basiszinssatz zu berechnen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsver- zug, Scheck- oder Wechselprotest – sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen sowie alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungs- beträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe erfüllungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Bei vom Käufer zu vertretender Zahlungseinstellung, Stellung eines Antrags auf Eröff- nung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers sowie bei berechtigter Erhebung einer Zahlungsklage durch uns sind alle Rechnungen zur Zahlung fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, bezüglich der bestehenden Forderungen etwaige ver- einbarte Gutschriften zu streichen. Neuberechnung erfolgt im Wege der Nachbelastung.
- Etwaige Vereinbarungen über Kreditgewährung und Zahlungskonditionen sind ohne besondere schriftliche Vereinbarung jederzeit kündbar.
- Die Zurückbehaltung von Zahlungen und die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als die geltend gemachten Gegenansprüche von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und Zugang schriftlich widersprochen wird.
§ 5 Mängelrüge, Gewährleistung
- Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die in Produktbeschreibungen, Spezifikationen, Kennzeichnungen etc. beschriebene Beschaffenheit, soweit nichts anderes vereinbart ist. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessun- gen und Farbe.
- Offensichtliche Mängel können nur sofort bei Übergabe, spätestens bei Empfang der Ware durch den Käufer geltend gemacht werden und sind wie folgt festzuhalten und uns umgehend in Textform oder fernmündlich mitzuteilen:
- bei LKW-Lieferungen auf dem Frachtbrief und vom Fahrer bestätigt,
- bei Bahnlieferungen in Form einer beizufügenden bahnamtlichen Tatbestandsauf- nahme,
- bei Schiffslieferungen beim Löschen der Lieferung durch Eintragung in das Konnessementpapier und Hinzuziehung – sofern dies gesetzlich erforderlich oder von uns gewünscht ist – eines Havariekommissars.
Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Bei Nichtbeachtung der vorgenannten gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Im Falle un- sachgemäßer Lagerung, Behandlung oder Verarbeitung durch den Käufer ist die Gel- tendmachung jeglicher Mängel ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer beweist auf sei- ne Kosten, dass die Mängel von uns zu vertreten sind. Auch im Übrigen trifft den Käu- fer die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Entstehung des Mangels und für die Rechtzeitig- keit der Mängelrüge.
- Wir leisten für berechtigte Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Ersatz- lieferung oder Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder deren Unzu- mutbarkeit für uns oder für den Käufer kann der Käufer Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, den Rücktritt jedoch nur dann, wenn eine etwaige erbrachte Teilleis- tung für den Käufer ohne Interesse ist bzw. der die Gewährleistung auslösende Mangel erheblich ist. Für eventuelle Ersatzansprüche gilt § 6.
- Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Auf- wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausge- schlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Bestimmungsort gebracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Ge- brauch.
- Wir gewähren dem Käufer keine Garantien für die Beschaffenheit der Sache, soweit nicht ausdrücklich in schriftlicher Form geschehen. Etwaige Garantien eines eventuellen Vorlieferanten bleiben hiervon unberührt und sind direkt gegenüber diesem geltend zu machen.
§ 6 Haftungsbeschränkungen
- Eine Haftung unsererseits im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käu- fers vorliegt; sofern von uns eine vertragswesentliche Pflicht (Verpflichtung, deren Er- füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ver- letzt worden ist, ohne dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist unse- re Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
- Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Käufers wegen des Mangels verjäh- ren nach einem Jahr ab Gefahrübergang, und zwar gleichgültig, auf welchem Rechts- grund die Ansprüche gestützt sein mögen.
- Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten dann nicht, wenn uns Arglist oder entge- gen § 5 Ziff. 5. die Abgabe einer Garantie entgegengehalten werden kann. Ebenso bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
- Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Haftung ausgeschlossen oder be- schränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch der zukünftigen Forderungen,
die wir gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsverbindung besitzen oder erwerben, einschließlich der Zinsen und Kosten jeder Art, unser Eigentum.
- Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörender Wa- re erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäß § 947 BGB verbunden, so werden wir Miteigen- tümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbin- dung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns das Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbin- dung. Der Käufer hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder in unserem Mitei- gentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren und ggf. gegen Schaden auf eigene Kosten zu versichern. Diese verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware.
- Wird Vorbehaltsware vom Käufer allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen (Kaufpreisforderungen, Werklohnforderungen oder sonstige Vergütungs- ansprüche) in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, und zwar gleich, ob die Vorbe- haltsware ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird, mit allen Nebenrechten und Rang vor dem dem Käufer verbleiben- den Rest ab; wir nehmen die Abtretung an.
Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist deren realisierbarer Wert zzgl. eines Sicherheitsaufschlages von 10%.
- Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und unter jederzeitiger Wahrung unserer Rechte und nur mit der Maßga- be berechtigt und ermächtigt, dass er dem Erwerber einen diesen Bestimmungen ent- sprechenden Eigentumsvorbehalt auferlegt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbe- haltsware (einschließlich ihrer Verpfändung und Sicherungsübereignung) und über die gemäß Ziff. 3. abzutretenden Forderungen ist der Käufer nicht berechtigt. Sollte der Käufer über diese Forderungen bereits zu Gunsten Dritter durch frühere Vorausabtre- tung ganz oder teilweise verfügt haben, so gilt für diesen Fall eine Ermächtigung zur
Weiterveräußerung ausdrücklich als ausgeschlossen. Der Käufer ist verpflichtet, zur Vermeidung des gutgläubigen Erwerbs eines Pfandrechtes an der Vorbehaltsware durch Dritte erforderlichenfalls auf unser Eigentum hinzuweisen, z.B. bei Lagerung der Vor- behaltsware bei Dritten.
- Der Käufer ist unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf ermächtigt.
Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von dieser Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Wir werden aber die Forderung selbst nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die Einziehungsermäch- tigung endet mit dem Tage, an welchem der Käufer mit einer Zahlung in Verzug gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretungen anzuzeigen. Wir sind auch befugt, den Schuld- nern die Abtretung im Namen des Käufers anzuzeigen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Gefährdung oder Beeinträchtigung unserer Eigentums- und Forderungsrechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich unter Beifügung der Pfändungsprotokolle oder entsprechender Unterlagen zu benachrichtigen und seinerseits alles zu tun, unsere Rechte zu wahren, insbesondere die beitreibenden Gläubiger von unseren Rechten an Waren oder Forderungen zu verständigen.
- Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorste- henden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit – nach unserer Wahl – frei- zugeben oder zurückzuübertragen, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forde- rungen um mehr als 10 % übersteigt. Mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderun- gen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weite- res auf den Käufer über. Zugleich erwirbt der Käufer die Forderungen, die er zur Siche- rung unserer Ansprüche nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen an uns abge- treten hat.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn der Käufer in Zahlungsrückstand gerät, oder bei Gefahr der Zahlungseinstellung sowie auch ohne Vertragsverletzung des Käufers bei Gefahr für die Vorbehaltsware – ohne richterliche Entscheidung – im Betrieb des Käufers die erforderlichen Ermittlungen zur Feststellung unseres Eigentums selbst oder durch einen von uns beauftragten Dritten
vorzunehmen, insbesondere die unter Vorbehalt gelieferte Ware zurückzunehmen. In gleichem Umfang ist der Käufer zur Duldung und Herausgabe an uns verpflichtet. In den vorgenannten Fällen der Rücknahme der Vorbehaltsware hat uns der Käufer unse- ren Aufwand zu ersetzen. Wir sind berechtigt, den uns entstandenen Aufwand mit ei- nem Pauschalbetrag von 10 % unseres Verkaufspreises unserer betroffenen Ware anzu- setzen. Wird von unserer Seite von dem Recht auf Rücknahme der Ware Gebrauch ge- macht, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrage vor, wenn wir dies dem Käufer schriftlich erklären. Im Falle des Rücktritts vom Vertrage sind wir berechtigt, für unsere Ausfälle durch Wertminderung der gelieferten Ware einen weiteren Pauschalbetrag von 10 % des Verkaufspreises zu verlangen. Die vorstehenden Beträge sind höher oder nied- riger anzusetzen, wenn wir einen höheren Aufwand bzw. eine höhere Wertminderung nachweisen oder der Käufer einen geringeren Aufwand bzw. eine geringere Wertminde- rung nachweist.
§ 8 Datenspeicherung
Zum Zwecke der Datenverarbeitung werden personenbezogene Daten der Käufer gespeichert. Dies geschieht ausschließlich für eigene Zwecke und lediglich insofern, als das Bundesdaten- schutzgesetz nicht entgegensteht.
§ 9 Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache, salvatorische Klausel
- Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien aus der Lieferbeziehung ist Saar- brücken. Wir sind berechtigt, den Käufer unbeschadet dieser Gerichtsstandsvereinba- rung an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
- Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen deutschem Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, de- ren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 DSGVO:
Der Verkäufer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten seiner Interessenten und Kun- den (Name, Vorname, E-Mail, Telefon...) für seine kommerzielle Akquisition und Auftrags- bearbeitung. Diese Daten sind nur für unsere autorisierten Dienste und Ihre Ansprechpartner bestimmt. Der Verkäufer garantiert die Implementierung von Vertraulichkeits- und Sicher- heitsmaßnahmen zum Schutz Ihrer Daten. Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung ausüben, indem Sie uns per E-Mail kontaktieren: vertrieb@asp-germany.de .